Es geht schon wieder los…… Die warmen und trockenen Tage waren ideale Bedingungen für die Entwicklung von Blattläusen.“ Kontrollieren Sie anfällige Pflanzen und vor allem junge Austriebe“, warnen die Fachleute der Bayerischen Gartenakademie.
Durch die Saugtätigkeit der Blattläuse können Verkrüppelungen an den Blättern entstehen oder Krankheiten übertragen werden. Frühzeitiges Entfernen der Schädlinge beugt Pflanzenschäden vor.
Massenvermehrung der Blattläuse und deren Folgen
Im Frühjahr schlüpfen große weibliche Blattläuse aus den Wintereiern. Diese sogenannten „Stammmütter“ bringen täglich etwa fünf weibliche Jungtiere zur Welt, die wiederum ohne Befruchtung und durch Lebendgeburten eine Vielzahl an weiblichen Nachkommen gebären. Eine einzelne Blattlaus lebt nur wenige Wochen.
Blattläuse ernähren sich von Pflanzensaft, den sie mit Hilfe von Stechborsten vor allem aus den zuckerhaltigen Leitungsbahnen von Blättern und zarten Trieben saugen. Folglich verkrüppeln und verfärben sich die zarten Triebspitzen und jungen Blätter, Knospen fallen ab. Bei starkem Befall schränken die Pflanzen ihr Wachstum ein. Durch die Saugtätigkeit besteht die Möglichkeit von Virenübertragung. Auf dem klebrigen „Honigtau“ – unverdauter Zucker aus den Pflanzensäften, den die Läuse ausscheiden – können sich Rußtaupilze ansiedeln, deren schwarzer Belag die Assimilationsleistung der Pflanze herabsetzt. Ameisen nutzen den Honigtau als Nahrung und bauen sich Blattlauskolonien auf, die sie beschützen.
Blasige und rot gefärbte Aufwölbungen fallen jetzt an den grünen Blättern der roten Johannisbeeren auf. Es sind grünliche Johannisbeerblasenläuse, die an den Blattunterseiten sitzen. Das Saugen des Pflanzensaftes begünstigt das Entstehen von Aufwölbungen und Verfärbungen. In der Regel stört der Befall nur das Auge. Das Wachstum der Sträucher ist nicht eingeschränkt. Starkbefall jedoch könnte zu Blattfall führen. Kontrollieren Sie umgehend Ihre Pflanzen und zerdrücken Sie einfach die Läuse oder entfernen Sie die befallenen Blättchen.
Vorbeugen und Gegenmaßnahmen
Weiche Pflanzenzellen sind für Blattläuse besonders attraktiv. Dies ist oft nach der Überwinterung von Kübelpflanzen und Sommerpflanzen der Fall oder wenn die Pflanzen viel gedüngt wurden und dementsprechend stark wachsen. Aber es gibt auch Pflanzen, deren Saft ansonsten grundsätzlich sehr schmeckt. So sind es neben den roten Johannisbeeren oft auch die jungen Austriebe von Rosen, Obstgehölzen oder verschiedener Heckenkirschen, an denen die dicken Blattläuse sitzen. Jetzt sieht man vor allem fleißige Meisen, die an den Trieben herumturnen und nach Läusen suchen, um damit ihre Jungen zu füttern. Gestalten Sie außerdem einen vielfältigen Garten mit einfach blühenden Pflanzen und Bienenweiden. Dort fühlen sich auch Nützlinge wohl, die die Blattläuse in Schach halten, z.B. Marienkäfer, Schwebfliege und Florfliege. Sie legen ihre Eier direkt in Blattlauskolonien ab.
Damit es gar nicht erst zu einer Massenvermehrung kommt, kontrollieren Sie frühzeitig und regelmäßig Ihre gefährdeten Pflanzen. Beseitigen Sie sofort die Läuse durch Zerdrücken oder Abschneiden befallener Triebe. Bei einem starken Befall hat es sich vor allem bei großen Pflanzen wie Obstbäumen bewährt die Läusekolonien mit einem scharfen Wasserstrahl abzuspülen. Ein kräftiger Regen hat die gleiche Wirkung. Nützlinge haben dann wieder mehr Chancen die Blattläuse zu bekämpfen.
Blattlaus-Vielfalt
Es gibt etwa 3000 Blattlaus-Arten, allein schon in Mitteleuropa 850. Manche Blattlausarten haben einen großen Wirtspflanzenkreis, wie beispielsweise Pfirsichblattlaus, Hopfenblattlaus, Zitronen- und Bohnenblattlaus. Andere Blattlausarten sind wirtsspezifisch z. B. Johannisbeerblasenlaus, die nur auf der roten Johannisbeere auftritt und schädigt.
(Bilder: Verschiedene Autoren © Bayerische Gartenakademie an der LWG Veitshöchheim)
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an das Gartentelefon (0931/9801-3333) oder schreiben Sie eine E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de
Bilder und Text: © Bayerische Gartenakademie an der LWG Veitshöchheim, mit freundlicher Genehmigung